Rechtliche Informationen
Die Cresta Capital Parnters AG mit Sitz in Feusisberg und Zürich ist eine von der Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte Vermögensverwaltungsfirma und unterliegt den regulatorischen Bestimmungen des Finanzinstitutsgesetzes.
Aufsichtsbehörde
Die Cresta Capital Partners AG verfügt seit dem 5. März 2024 über die Bewilligung der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) als Vermögensverwalter gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a und Art, 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 2018 über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG; SR 954.1).
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
CH-3003 Bern
www.finma.ch
Aufsichtsorganisation
Die Cresta Capital Partners AG wird von der Aufsichtsorganisation AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht, beaufsichtigt.
Aufsichtsorganisation AOOS
Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht
Clausiusstrasse 50
CH-8006 Zürich
www.aoos.ch
Ombudsstelle
OFS Ombud Finanzen Schweiz
16 Boulevard des Tranchées
CH-1206 Genf
www.ombudfinance.ch
Informationsbroschüre über die Cresta Capital Partners AG
Weitere Informationen über die Cresta Capital Partners AG finden Sie in unserer Broschüre:
Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten»
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) regelt den Schutz für Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistungen. Dazu gehört die Pflicht der Finanzdienstleister, ihre Kundinnen und Kunden einfach und verständlich über die allgemeinen Risiken im Umgang mit
Finanzinstrumenten zu informieren. Sämtliche Informationen darüber finden Sie in der Broschüre der Schweizerischen Bankiervereinigung: